Das Sozialrecht findet sich im Gesetz in den Sozialgesetzbüchern (SGB I bis XII) wieder. Es beinhaltet:
Grundsichtung für Arbeitssuchende (ALG-II oder „Hartz IV“)
Arbeitsförderung (ALG I)
Gesetzliche Krankenversicheurng
Gesetzliche Unfallversicherung
Kinder- und Jugendhilfe
Rehabilitation
Schwerbehinderung
Pflegeversicherung
Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter/Nichterwerbsfähige)
Sofern Sie der Ansicht sind, ein Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, des Jobcenters oder der Bundesgentur für Arbeit sei nicht korrekt, so erheben wir für Sie Widerspruch und ggfs. Klage vor dem Sozialgericht.
Ihr Ansprechpartner für diesen Fall ist Herr Rechtsanwalt Ackermann.