Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe bzw. im Bereich des Familienverfahrens die Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Hilfe für diejenigen, welche sich eine anwaltliche Vertretung und die Zahlung der Gerichtskosten auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht leisten können. Ist diese bewilligt, so werden die Gerichtskosten und die Kosten für Ihren eigenen Rechtsanwalt (nicht den der Gegenseite) vom Staat getragen.

Ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Gericht (durch den Anwalt) gestellt worden, so prüft das Gericht zwei Voraussetzungen. Zum einen, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen und zum anderen ob die Klage bzw. Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Dieses bedeutet, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehen muss, dass Sie in diesem Prozess obsiegen werden.

Damit das Gericht nun prüfen kann, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen, ist das sog. Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und Nachweise beizufügen.

Die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, existiert in jedem Rechtsgebiet, außer im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Wir werden in jedem Falle mit Ihnen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe erörtern.