Ordnungswidrigkeit

Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.

Sofern Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder in einem Bußgeldverfahren angehört werden sollen, ist Eile geboten, da hier Fristen laufen. Wenn diese Fristen verstrichen sind, gibt es oftmals keine Möglichkeit mehr, sich zur Wehr zu setzen.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thies Lemke und Rechtsanwalt Birger Schröder.