Mietrecht

Jedes Mietverhältnis ist durch das Vorliegen eines Mietvertrages gekennzeichnet. Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins) besteht.

Unsere Kanzlei vertritt im Bereich des Mietrechts sowohl Mieter als auch Vermieter bei Rechtsfragen aus folgenden Bereichen:

Kündigung von Mietverhältnissen

Räumungsklage

Nebenkostenabrechnungen

Schönheitsreparaturen

Mieterhöhungen

Mängel der Mietsache

WEG

Ihr Ansprechpartner für den Bereich des Mietrechts ist Rechtsanwalt Birger Schröder.