Mietrecht
Jedes Mietverhältnis ist durch das Vorliegen eines Mietvertrages gekennzeichnet. Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins) besteht.
Unsere Kanzlei vertritt im Bereich des Mietrechts sowohl Mieter als auch Vermieter bei Rechtsfragen aus folgenden Bereichen:
Kündigung von Mietverhältnissen
Räumungsklage
Nebenkostenabrechnungen
Schönheitsreparaturen
Mieterhöhungen
Mängel der Mietsache
WEG
Ihr Ansprechpartner für den Bereich des Mietrechts ist Rechtsanwalt Birger Schröder.