Das Familienrecht ist eines der Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts. Es umfasst das Eherecht, das Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht und die Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.
Unsere Tätigkeitsfelder im Familienrecht umfassen folgende Bereiche:
Ehescheidung
Zugewinnausgleich
Nachehelicher Unterhalt
Hausratsverteilung
Sorgerecht
Umgangsrecht
Kindesunterhalt
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Eilverfahren in Kindschaftssachen
Adoption
Betreuung
Ihr Ansprechpartner im Familienrecht ist Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Klaus Lemke sowie Herr Rechtsanwalt Thies Lemke.