Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).

Wir sind auf diesem Gebiet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber tätig:

Kündigungsschutz

Lohn- und Gehaltszahlung

Urlaubsansprüche

Arbeitszeugnis

Arbeitsverträge

Mutterschutz

Betreibliche Altersvorsorge

Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Birger Schröder