Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).
Wir sind auf diesem Gebiet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber tätig:
Kündigungsschutz
Lohn- und Gehaltszahlung
Urlaubsansprüche
Arbeitszeugnis
Arbeitsverträge
Mutterschutz
Betreibliche Altersvorsorge
Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht
Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Birger Schröder