Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung bzw. eine Beratung sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Nach diesem staffeln sich die Höhe der Gebühren nach dem sog. Streitwert. Dabei handelt es sich, wie der Name schon sagt, um den geldwerten Ausdruck der Rechtssache. Das RVG beinhaltet eine Tabelle, anhand derer die Gebühr (ohne MmSt.) ermittelt wird. Diese finden Sie hier. Im Sozialrecht, im Strafrecht sowie im Recht der Ordnungswidrigkeiten fallen sog. Betragsrahmengebühren an. Hier gilt die Tabelle des RVG nicht.
Die Vertretung lässt sich grob in zwei verschiedene Stadien einteilen, nämlich das außergerichtliche und das gerichtliche Verfahren. Für beide Verfahren fallen nebeneinander gesonderte Gebühren an. In jedem Falle werden wir mit Ihnen in einem ersten Termin die Kostenfrage klären und Sie darüber informieren, was für Kosten auf Sie zukommen können.
Für Mandanten mit niedrigem Einkommen oder Empfänger von Sozialleistungen existiert die Möglichkeit für eine außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe, und für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, fragen wir bei dieser an, ob die Kosten für Ihre Angelegenheit von dieser übernommen werden.