Aktuelles

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Bearbeitungsgebühr Banken

 

Banken müssen Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite zurückzahlen. Dies gilt selbst bei vielen Altverträgen seit 2004. Wir hatten Sie bereits darauf hingewiesen, dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren durch Banken bei vielen Kreditverträgen rechtswidrig ist. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 28.10.2014 dies bestätigt. Der BGH hat u.a. erklärt, dass Kreditkunden die ihre Verträge im Jahr 2004 abgeschlossen haben, diese Gebühren noch zurückverlangen dürfen. Bitte beachten Sie daher folgende Verjährungsfristen: Gebühren aus Konsumentenkreditverträgen, die in den Jahren zwischen 2004 und 2011 geschlossen wurden, verjähren zum 31.12.2014! Für Verträge aus dem Jahr 2012 endet die Verjährungsfrist erst Ende 2015, für Verträge aus 2013 Ende 2016. Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

 

Fluggastentschädigung bei Verspätung

 

Ihre Rechte bei Flugverspätung/Annullierung
Als Passagier eines verspäteten Fluges haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, wenn die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist. In einem solchen Fall haben betroffene Passagiere ein Recht auf nachfolgende Entschädigungssummen: 250,- € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km und einer Verspätung von mehr als 2 Stunden; 400,- € für eine Flugstrecke bis zu 3500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden; 600,- € für eine Flugstrecke größer als 3500 km und einer Verspätung von mehr als 4 Stunden. Dabei spielt es keine Rolle wie teuer das Flugticket war, d.h. selbst bei einem sog. „Billig-Flug“ sind die vollen Summen zu erstatten.Wie gehen Sie in einem solchen Fall vor?

1. Lassen Sie sich die Verspätung von der Airline bestätigen, falls Sie keinen Zeugen haben.

2. Fordern Sie die Airline zur Zahlung auf, Frist 10 Tage. Erfolgt innerhalb der Frist keine Zahlung, melden Sie sich bei uns. Wir helfen in dieser Frage gerne weiter. In der Vergangenheit haben wir schon mehrfach erfolgreich diese Entschädigungszahlungen gegenüber Fluggesellschaften eingefordert und für den Mandanten erhalten.

Die Rechtsanwaltskosten trägt in aller Regel ebenfalls die Airline, so hat es das Amtsgericht Bremen im einem Urteil vom 12.06.2014 (7 C 72/14) entschieden.

Rufen Sie uns bei Fragen gerne an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail, wir helfen Ihnen gerne.



Abbruch bei Ebay-Auktionen

Der Bundesgerichtshof hat in einem (nicht überraschenden) Urteil entschieden, dass eine begonnene Ebay-Auktion durch den Verkäufer nicht ohne Weiteres (zum Beispiel wegen anderweitigem Verkauf der Ware) abgebrochen werden darf. Wird die Auktion durch den Verkäufer trotzdem abgebrochen, so macht sich dieser gegen den Bieter schadenersatzpflichtig.

Die Schadenersatzssumme beträgt dann die Differenz zwischen dem Höchstgebot und dem Wert, und dem tatsächlichen Wert der Sache.

Wird also ein Auktion für ein KFZ, was einen Wert von 5.000,- € hat, bei einem Höchstgebot von 1,- € abgebrochen, schuldet der Verkäufer dem Bieter einen Schadenersatz von 4.999,- €!

 

Bahnverspätung bei höherer Gewalt

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26.09.2013 (Az.: C-509/11) entschieden, dass Fahrgästen der Bahn auch bei Verspätungen durch höhere Gewalt eine Fahrpreisentschädigung zu zahlen ist. Höhere Gewalt meint hierbei z.B. Streik, Unwetter oder Verhalten Dritter.
Die Entschädigung betrifft bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten mindestens 25 % und ab einer Verspätung von 120 Minuten mindestens 50 % des Preises der Fahrkarte.

Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne.