Im Grundstücksrecht sind alle Rechtsfragen geregelt, die sich auf die Rechte von Grundstücken beziehen. Dieses Recht beinhaltet insbesondere auch alle Rechtsfragen, zum Grundstücksvertrag sowie auch zu den dinglichen Rechten an Grundstücken, wobei die gesetzliche Grundlage überwiegend durch die Vorschriften und Regelungen des BGB bestimmt werden.
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Vormerkung
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Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Klaus Lemke.