Aktuelles

Wann ist man eigentlich "alleinerziehend"?

 

Teilen sich die getrennt lebenden Eltern die Betreuung des gemeinsamen Kindes auf und verlangt ein Elternteil Unterhaltsvorschuss, so gilt dieser als alleinerziehend, wenn er mehr als 60 Prozent der Betreuung übernimmt, so das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil v. 12.12.2023, Az. 5 C 9.22 u. BVerwG 5 C 10.22.

Dementsprechend kann bei der Verweigerung der Unterhaltszahlung eines Elternteils der andere Teil einen Unterhaltsvorschuss bei dem zuständigen Jugendamt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz verlangen, wenn der Schwerpunkt der Betreuung ganz überwiegend bei diesem Elternteil liegt. Diese Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG sieht das BVerwG bei einer Betreuung von 60 Prozent oder mehr als gegeben an. Bei ganztätiger wechselweiser Betreuung kommt es hingegen darauf an, „wo sich das Kind zu Beginn des Tages aufhält.“ Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.


Hier ein wichtiger Leitsatz des BGH im Mietrecht, hinsichtlich einer aktuellen Entscheidung zur einer möglichen Kündigung des Mietverhältnisses:

 

Im Wohnraummietrecht reicht eine Zerrüttung des Mietverhältnisses im Sinne einer Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage allein, ohne dass festgestellt werden kann, dass diese zumindest auch durch ein pflichtwidriges Verhalten des anderen Vertragsteils verursacht worden ist, grundsätzlich nicht aus, um einer Mietvertragspartei ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB zuzubilligen ( Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.11.2023, Az. VIII ZR 211/22 ).

 


Mindestunterhalt steigt weiter

 

Zum 01.01.2024 steigt der Mindestunterhalt für Kinder nach der neuen Düsseldorfer Tabelle weiter an. In der ersten Altersstufe (Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) steigt der Mindestunterhalt zum 01.01. 2024 von derzeit 437 auf 480 Euro an. In der zweiten Altersstufe (Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs) steigt der Mindestunterhalt zum 01.01.2024 von 502 auf 551 Euro an. In der dritten Altersstufe (minderjährige Kinder vom 13. Lebensjahr an) steigt der Mindestunterhalt zum 01.01.2024 von 588 auf 645 Euro an.

Für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen steht unser Kanzleiteam Ihnen jederzeit zur Verfügung.


Eine weitere neue Entscheidung im Mietrecht zur Untervermietung einer Einzimmerwohnung:


Bei der Wohnraummiete hat der Mieter gemäß § 553 BGB Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Erteilung dieser Untermieterlaubnis, wenn er aus einem berechtigten Interesse heraus einen Teil der Wohnung einem Dritten überlassen will.


Nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.09.2023 (Az. VIII ZR 109/22) wird nur dann kein Teil mehr überlassen, wenn die Sachherrschaft vollständig aufgegeben wird. Denn die Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB mache weder quantitative Vorgaben hinsichtlich des beim Mieter verbleibenden Anteils des Wohnraums noch qualitative Anforderungen bezüglich dessen weiterer Nutzung durch den Mieter.


Im konkreten Fall hatte der Hauptmieter persönliche Gegenstände in der Wohnung in Bereichen zurückgelassen, die seiner alleinigen Nutzung vorbehalten waren, und sich den Zugriff hierauf zudem durch Zurückbehaltung eines Wohnungsschlüssels gesichert.

Ein Ausschluss von Einzimmerwohnungen aus dem Anwendungsbereich der Regelung ergebe sich weder aus dem Gesetzeswortlaut, der Gesetzesgeschichte noch aus dem mieterschützenden Zweck der Vorschrift. Letzterer liefe für Mieter einer Einzimmerwohnung andernfalls gänzlich leer. 


Kündigung wegen verachtender Äußerungen in privater Chatgruppe

 

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen über Betriebsangehörige in einer aus sieben Teilnehmern bestehenden privaten Chatgruppe es einer besonderen Darlegung bedarf, warum der Arbeitnehmer berechtigt erwarten durfte, seine Äußerungen würden von keinem Beteiligten an Dritte weitergegeben. In diesem Fall erfolgten durch den Arbeitnehmer beleidigende Äußerungen und Gewaltaufrufe gegenüber anderen Mitarbeitern. Erfährt der Arbeitgeber zufällig davon, berechtigt dies unter Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung nach §626 BGB. Die Privatsphäre des Arbeitnehmers tritt in diesem Fall zurück. Dies ist jedoch immer am Einzelfall zu betrachten. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer sicher davon ausgehen durfte, dass seine Kollegen die Äußerungen für sich behalten würden, , vgl. Bundesarbeitsgericht, 24. August 2023 ( 2 AZR 17/23).


Eine Entscheidung des BGH zu Rauchwarnmeldern:


Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt – anders als deren erstmaliger Einbau – grundsätzlich keine Modernisierung im Sinne von § 555 b BGB dar, wenn mit ihr eine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung nicht verbunden ist.

Der Vermieter ist aufgrund einer solchen Erneuerungsmaßnahme deshalb auch dann nicht zu einer Erhöhung der Miete nach §§ 559 ff. BGB berechtigt, wenn die zu einem früheren Zeitpunkt erfolgte erstmalige Ausstattung der Mietwohnung mit Rauchwarnmeldern weder zu einer zusätzlichen Belastung des Mieters mit Betriebskosten noch zu einer Mieterhöhung geführt hat.

BGH vom 24.5.2023 – VIII ZR 213/21 –


 Bearbeitungsgebühr Banken

 

Banken müssen Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite zurückzahlen. Dies gilt selbst bei vielen Altverträgen seit 2004. Wir hatten Sie bereits darauf hingewiesen, dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren durch Banken bei vielen Kreditverträgen rechtswidrig ist. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 28.10.2014 dies bestätigt. Der BGH hat u.a. erklärt, dass Kreditkunden die ihre Verträge im Jahr 2004 abgeschlossen haben, diese Gebühren noch zurückverlangen dürfen. Bitte beachten Sie daher folgende Verjährungsfristen: Gebühren aus Konsumentenkreditverträgen, die in den Jahren zwischen 2004 und 2011 geschlossen wurden, verjähren zum 31.12.2014! Für Verträge aus dem Jahr 2012 endet die Verjährungsfrist erst Ende 2015, für Verträge aus 2013 Ende 2016. Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.


Fluggastentschädigung bei Verspätung

 Ihre Rechte bei Flugverspätung/Annullierung

Als Passagier eines verspäteten Fluges haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, wenn die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist. In einem solchen Fall haben betroffene Passagiere ein Recht auf nachfolgende Entschädigungssummen: 250,- € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km und einer Verspätung von mehr als 2 Stunden; 400,- € für eine Flugstrecke bis zu 3500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden; 600,- € für eine Flugstrecke größer als 3500 km und einer Verspätung von mehr als 4 Stunden. Dabei spielt es keine Rolle wie teuer das Flugticket war, d.h. selbst bei einem sog. „Billig-Flug“ sind die vollen Summen zu erstatten.Wie gehen Sie in einem solchen Fall vor?

1. Lassen Sie sich die Verspätung von der Airline bestätigen, falls Sie keinen Zeugen haben.

2. Fordern Sie die Airline zur Zahlung auf, Frist 10 Tage. Erfolgt innerhalb der Frist keine Zahlung, melden Sie sich bei uns. Wir helfen in dieser Frage gerne weiter. In der Vergangenheit haben wir schon mehrfach erfolgreich diese Entschädigungszahlungen gegenüber Fluggesellschaften eingefordert und für den Mandanten erhalten.

Die Rechtsanwaltskosten trägt in aller Regel ebenfalls die Airline, so hat es das Amtsgericht Bremen im einem Urteil vom 12.06.2014 (7 C 72/14) entschieden.

Rufen Sie uns bei Fragen gerne an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail, wir helfen Ihnen gerne.


 Abbruch bei Ebay-Auktionen


Der Bundesgerichtshof hat in einem (nicht überraschenden) Urteil entschieden, dass eine begonnene Ebay-Auktion durch den Verkäufer nicht ohne Weiteres (zum Beispiel wegen anderweitigem Verkauf der Ware) abgebrochen werden darf. Wird die Auktion durch den Verkäufer trotzdem abgebrochen, so macht sich dieser gegen den Bieter schadenersatzpflichtig. Die Schadenersatzsumme beträgt dann die Differenz zwischen dem Höchstgebot und dem Wert, und dem tatsächlichen Wert der Sache.

Wird also ein Auktion für ein KFZ, was einen Wert von 5.000,- € hat, bei einem Höchstgebot von 1,- € abgebrochen, schuldet der Verkäufer dem Bieter einen Schadenersatz von 4.999,- €!


 Bahnverspätung bei höherer Gewalt


Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26.09.2013 (Az.: C-509/11) entschieden, dass Fahrgästen der Bahn auch bei Verspätungen durch höhere Gewalt eine Fahrpreisentschädigung zu zahlen ist. Höhere Gewalt meint hierbei z.B. Streik, Unwetter oder Verhalten Dritter.
Die Entschädigung betrifft bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten mindestens 25 % und ab einer Verspätung von 120 Minuten mindestens 50 % des Preises der Fahrkarte.


 Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne.



D. Purcell



Review im Google

5/5 ⭐⭐⭐⭐⭐

"Der beste Scheidungsanwalt, den ich mir hätte wünschen können. Herr Lemke hat mir durch diese schreckliche Erfahrung wirklich in meinem Kampf geholfen. Ich bin froh, dass er auf meiner Seite war!"